Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Firma
asb Systemhaus GmbH
§1 Geltungsbereich 1. Alle Geschäfte mit uns werden -
soweit nicht im Einzelfall Abweichungen
ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die
der Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden
Bedingungen abgewickelt. 2. Unsere Verkaufs- und
Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung
neben den besonderen Bedingungen des einzelnen
Geschäfts als von Käufer angenommen, auch wenn bei
der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder
abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von
uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. 3. Abweichungen, insbesondere
mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden,
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Gegenbestätigung durch uns; ohne eine solche
schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht
gültig. 4. Sollte eine dieser Verkaufs- und
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu
ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen
Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige
Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser
Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren
hat, ausgefüllt werden. 5. Wir schließen Verträge
ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten somit auch für
alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen
des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird
hiermit widersprochen. Spätestens mit der Abnahme
oder Lieferung unserer Leistung gelten unsere
Geschäftsbedingungen als vereinbart. 6. Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich
von beiden Parteien rechtskräftig unterzeichnet
sind. Das gleiche gilt für die Zusicherung von
Eigenschaften und Terminen. §2 Vertragsabschluß 1. Unsere Angebote sind- sofern nicht
anders vereinbart- stets unverbindlich und
freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und
Irrtümern, soweit geringfügige Abweichungen von
Qualität und Ausführung bestehen, bleiben
vorbehalten. Aufträge gelten als Verträge im Sinne
des BGB. 2. Alle Verträge kommen erst nach
Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,
spätestens jedoch mit Ausführung der Leistung oder
Lieferung, zustande. 3. Verträge mit
staatlichen Einrichtungen schließen wir auf
Anforderung nach BVB/VOL ab, ansonsten gelten unsere
Verkaufs- und Geschäftsbedingungen.
§3
Preisstellung
1. Soweit ein Preis
nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die
Berechnung nach unserem am Versandtage - für die
gelieferten bzw. abgenommenen Mengen- allgemein
gültigen Preis.
Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben,
reine Nettopreise im DM (Deutsche Mark) und
verstehen sich unfrei, zuzüglich Kosten für
Verpackung und Versicherung. Bei Bestellung behalten
wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages
vor.
2. In Prospekten,
Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und
unverbindlich, zwischenzeitliche Änderungen
behalten wir uns vor.
3. Angebotspreise
verstehen sich als Lieferpreise je Produkt, insofern
nicht anders ausgewiesen (Installation).
4. An- und
Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit.. Kosten der An- und
Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.
5. Als
Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und
sonstige Kosten gelten unsere jeweils zum
Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Diese
behalten wir uns vor, auch ohne Vorankündigung
jederzeit zu ändern. Werden Kostensätze explizit
vertraglich vereinbart, gelten diese.
§4
Schulungen und Seminare
1. Die Teilnahme an
Seminaren und anderweitigen Schulungen, kurz
Maßnahme genannt, bedürfen der schriftlichen
Anmeldung der Teilnehmer. Dies gilt auch für durch
uns vermittelte Maßnahmen. Die Anmeldung gilt als
verbindliche Erklärung, sämtliche mit der
Teilnahme an der Maßnahme verbundenen Kosten zu
übernehmen. Die Bestätigung und die Anmeldung
gelten als Vertragsabschluß.
2. Das Honorar für
die Maßnahme und evtl. entstehende Nebenkosten sind
vor Beginn der Maßnahme zu entrichten. Tritt ein
Teilnehmer nach Ablauf der Rücktrittsfrist, welche
mit der einzelnen Maßnahme abgestimmt wird (im
Allgemeinen 10 Tage) zurück, sind anteilige Kosten,
bzw., bei Nichtantritt alle Kosten fällig.
3. Ein Rechtsanspruch
auf die Durchführung von Maßnahmen besteht nicht.
4. Inhalt und
Qualität der Maßnahme orientieren sich am jeweils
letzten Stand, der die Materie betreffenden
Erkenntnisse. Eine Haftung für unvollständige oder
unrichtige Inhalte von Maßnahmen, bzw. falsche
Voraussetzungen der Teilnehmer übernehmen wir
nicht.
§5
Haftungsbegrenzung
1. Der Kunde wird uns
unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur
Erbringung unserer vertraglichen Leistungen
erforderlich sind. Der Kunde wird uns auf
Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge
zur Verfügung stellen und die Testergebnisse
auswerten und überprüfen. Der Kunde wird uns auf
Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur
Verfügung stellen. Mehrleistungen, die infolge
unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden
erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das
gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen. Der
Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und
Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere
abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die
Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der
Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
§6
EDV- Systemleistung
1. Unter EDV
Systemleistung verstehen wir die Lieferung von Hard-
und Software mit einem maßgeblichen Anteil an
Installationsleistung, Schulung und Support.
2. Für EDV-
Systemleistungen gilt Werkvertragsrecht, auch wenn
dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
3.
Softwareentwicklungen und Anpassungen werden
ausschließlich nach Werkvertragsrecht
durchgeführt.
§7
Lieferung / Versand
1. Lieferfristen und
Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders
vereinbart. Unvorhergesehene Schwierigkeiten des
Herstellers / Vorlieferanten berechtigen uns vom
Lieferauftrag zurückzutreten.
2. Für EDV-
Systemleistungen bieten wir Ihnen bei
Lieferschwierigkeiten ein angemessen und funktional
gleichwertiges Ersatzprodukt an.
3. Wird die Lieferung
auf Wunsch oder Verursachung des Bestellers
verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit
Lieferbereitschaft Verzugsgebühren in Höhe von 4%
über den aktuellen Diskontsatz hinaus zu verlangen.
4. In keinem Fall
begründen Überschreitungen der Lieferfristen
/Termine für Systeminstallation
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht
vom Vertrag, insofern nicht anders vereinbart.
5. Die erweiterte
Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
6. Die bei
Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und
Spezifikationen stellen den technischen Stand zu
diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für
Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir
uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen
nicht grundlegender Art sind und der
vertragsgemäße Zweck nicht erheblich
eingeschränkt wird.
7. Mit Versandbeginn
geht jegliche Haftung auf den Kunden über.
8. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen
im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
§8
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung
aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig
zustehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung
von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir
im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten
wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor
(Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die
Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Der
Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für
"geistiges" Eigentum bei
Entwicklungsaufträgen und Leistungen im
Werkvertragsrecht. Eine nicht genehmigte
Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist bis zur
vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte,
die wir bei der Entwicklung erwirken, bleiben unser
Eigentum. Der Kunde erhält mit dem
Entwicklungsergebnis nicht automatisch eine Lizenz
für das entwickelte Produkt. Insbesondere bei
Software verpflichtet sich der Kunde die Programme
nur für seinen eigenen Bedarf, bzw. entsprechend
des geschlossen Werkvertrages zu nutzen. Eine
Veräußerung oder nur Überlassung an Dritte ist
nicht gestattet.
3. Bei Zugriffen
Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Kunde.
§9
Softwarelizenzierung
1. Der Kunde stellt
in ausreichenden Maße vor bzw. in regelmäßigen
Abständen während des Einsatzes von jeglicher
Software sicher , daß diese rechtmäßig erworben
ist und das Lizenzrecht des Herstellers gewahrt
wird.
2. Für durch uns
erworbene Software gilt ausschließlich das
Lizenzrecht des Herstellers. Irrtümer und
Schreibfehler im Angebot stellen uns frei von
jeglichen Ansprüchen.
3. Setzt der Kunde
durch unsere Firma erstelle Software nicht mit den
Beschränkungen der durch uns erteilten
Lizenzregelung ein, fordern wir einen Schadensersatz
in mindestens 10-facher Höhe der in Anwendung
gebrachten Kopien.
4. Im übrigen gelten
die allgemeinen gesetzlichen Verordnungen zur
Anwendung, Nutzung und Aufbewahrung von Software.
§10
Gewährleistung und Haftung
1. Entspricht die
Software nicht dem vertraglichen Leistungsumfang
gemäß §§ 2 und 4, so hat uns der Kunde dies
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir leisten
dann Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend
mit der Abnahme.
2. Ist der
Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften, wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer
Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Kunden - insbesondere
unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Kunden
- Ersatz oder bessern die Software nach. Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig.
3. Jeder Kunde ist
allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine
bei uns bestellte Software auf einer zur Nutzung
bestimmten Hardware lauffähig ist. Dies gilt in
gleichem Sinne auch für bestellte Hardware, es sei
denn, wir sichern die Einsatzfähigkeit schriftlich
zu.
4. Der Kunde
verpflichtet sich, bei uns bestellte Waren
unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen und
etwaige Schäden und Beanstandungen innerhalb 10
Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei
nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt die
Gewährleistung, es sei denn, der Mangel war bei
Untersuchung nicht erkennbar. Die Rückgabe der Ware
ist nur dann möglich, wenn Nachbesserung oder
Umtausch nicht durchgeführt werden konnten.
5. Dem Kunden steht
wegen seiner vorgenannten Rechte kein
Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer
Forderungen zu.
6.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
7. Unsere
Gewährleistungsfrist entfällt, wenn vom Käufer
oder von Dritten Eingriffe in den Vertragsgegenstand
vorgenommen werden. Stellt sich heraus, daß
Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler
zurückzuführen sind, so sind wir berechtigt, die
durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem
Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Für gebrauchte
Teile gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist
von längstens 6 Monaten. Umtausch oder Rückgabe
aus nichtigen Grund sind ausgeschlossen.
9. Wir stehen unseren
Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft
und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur
Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann,
nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn
hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
10. Die Kosten für
Serviceleistungen des Technischen Kundendienstes
werden nach der in unseren Geschäftsräumen
ausgehängten, jeweils gültigen Preisliste
berechnet. Diese wird auf Wunsch ausgehändigt.
§11
Zahlungsbedingung
1. Rechnungen sind
innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum,
Serviceleistungen sofort rein netto ohne Abzug
fällig. Anderweitige Zahlungskonditionen behalten
wir uns vor. Unseren Kunden steht kein
Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen
zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen
möglich, die von uns unbestritten und
rechtskräftig anerkannt sind.
2. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können.
3. Die Ablehnung von
Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich
vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des
Kunden und sind sofort fällig.
4. Unter Abbedingung
der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender
Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche
Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt
sind.
5. Ist der Kunde im
Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des
von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch
4 % über dem Bundesbankdiskontsatz - zu
berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
6. Wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht
einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn
uns andere Umstände bekannt werden, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks
hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall
außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher
sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach
angemessener Nachfrist von diesen Verträgen
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Bei erheblichen Zahlungsverzug haben wir das Recht,
gelieferte Ware in Sicherheitsverwahrung zu nehmen.
Die Kosten für die Sicherheitsverwahrung trägt der
Kunde.
7. Bei
Neukundengeschäften, oder sonstigen
Zahlungsverzügen behalten wir uns in jedem Fall
Barzahlung vor.
8. Gerät der Kunde
bei Leistungen, welche wir durch monatlich
regelmäßige Leistungen erbringen mit seinen
Zahlungen in Verzug, unterbrechen wir die weitere
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung,
bis zur vollständigen Begleichung aller unserer
Forderungen.
§12
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist
Erfurt. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird
für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder
damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen
für beide Teile nach unserer Wahl das Amts- oder
Landgericht Erfurt als Gerichtsstand vereinbart. Das
gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen
wird für das gerichtliche Mahnverfahren ( 688 ff
ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erfurt
vereinbart.
2. Die Überschriften
unserer AGB dienen nur der besseren Übersicht und
haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht
die einer abschließenden Regelung.
Stand der AGB: April 2001.
asb Systemhaus GmbH, Erfurt |